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„Niemand hat mit Freude das Parteiausschlussverfahren eingeleitet; das ist weder für die Landes-CDU noch für Herrn Hohmann vergnüglich“, so Michael Brandt, der Sprecher der CDU Hessen heute. Dennoch: Der Ausschluss Hohmanns sei für die CDU notwendig, das habe der Landesvorsitzende Ministerpräsident Roland Koch mehrfach deutlich gemacht und dafür habe sich die Partei auch gestern vor dem Parteigericht stark gemacht.
Nach dem Verlauf der gestrigen Sitzung rechnet er nicht damit, dass es noch einmal einen weiteren Verhandlungstag geben werde, so Brand. Voraussichtlich werde das Parteigericht dann bis Ende Juni entscheiden, ob es Martin Hohmann ausschließt oder nicht. Aber darauf, was das unabhängige Parteigericht mache, habe die Partei keinen Einfluss.
Martin Hohmann war gestern nachmittag zuversichtlich in die Sitzung gegangen. Als er den Verhandlungsraum am frühen Abend verließ, war er weniger gesprächig: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, war sein einziger Kommentar.
Nach wie vor hält Hohmann seine Rede für richtig; alles stimme, was er gesagt hat. Nach dem Wirbel um seine Rede zum 3. Oktober hatte Martin Hohmann von seiner Internetseite einen Verweis auf die Seite des „Arbeitskreises Konservativer Christen“ AKC des Bruchköbeler CDU-Mitgliedes Herbert Gassen gelöscht. Auf dieser Seite fanden sich rechtsradikale Inhalte – so hieß es dort, der Jüdische Weltbund habe 1934 dem Deutschen Reich den Krieg erklärt – so sollte offenbar die Judenverfolgung der Nazis geréchtfertigt werden. Das aber, so Hohmann, habe er nicht getan, weil er etwas gegen Herbert Gassen habe:
(Wollte Ärger vermeiden...ich Herrn Gassen nach wie vor schätze“).
Was wäre, wenn das Parteigericht dem Antrag auf Ausschluss Hohmanns nicht stattgäbe und er in der Partei bleiben könnte? Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) aus Fulda hatte ja bereits vor Monaten gesagt, er sehe für Hohmann keine Zukunft mehr in der Partei. Hohmann hofft aber, dass sich die Dinge dann anders entwickeln würden, sagte er, bevor gestern verhandelt worden war:
(Wenn positiv...neue Situation dar, auch für die politischen Spitzen“)
Jetzt muss man also abwarten, bis im Juni das Parteigericht entschieden hat. Beide Seiten könnten dann Einspruch beim Bundesparteigericht einlegen, und dann vor ordentlichen Gerichten weiterstreiten.
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© 2004 Christoph Käppeler